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Logo Sonja Hecker Rechtsanwältin

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung in Hockenheim

Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV) berate ich zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung und übernehme dieses Amt auch selbst. Ziel ist, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Überblick

Wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein kann

01

Mehrere Erben oder komplexe Nachlässe

Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder vielen Beteiligten kann eine neutrale Person die Abwicklung strukturieren und Streit vorbeugen.

02

Schutz von Erben

Wenn minderjährige oder unterstützungsbedürftige Personen erben, kann die Verwaltung des Nachlasses über einen längeren Zeitraum sinnvoll sein.

03

Aufgaben einer Testamentsvollstreckerin

Dazu gehören etwa die Inbesitznahme und Verwaltung des Nachlasses, die Begleichung von Verbindlichkeiten, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Auseinandersetzung unter den Erben.

04

Beratung zur Anordnung im Testament

Ich berate Sie, ob und in welcher Form eine Testamentsvollstreckung zu Ihrer Situation passt und wie sie im Testament klar formuliert wird.

05

Meine Rolle

Wird mir das Amt übertragen, handle ich unabhängig, gewissenhaft und transparent gegenüber den Erben – auf Grundlage des Testaments und des Gesetzes.

06

Beratung von Erben

Auch wenn eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist und Sie Erbe sind, berate ich Sie zu Ihren Rechten und den Pflichten des Testamentsvollstreckers.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was bedeutet „zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV)“?

Die Zertifizierung wird von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) nach Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung vergeben.

Wie wird die Testamentsvollstreckerin vergütet?

Die Vergütung kann im Testament geregelt werden. Fehlt eine Regelung, gilt eine angemessene Vergütung. Die Einzelheiten besprechen wir im Beratungsgespräch.

Kann ich eine Testamentsvollstreckung auch nur für einen Teil des Nachlasses anordnen?

Ja, die Testamentsvollstreckung kann auf bestimmte Aufgaben oder Nachlassgegenstände beschränkt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Sie überlegen, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen?

Rufen Sie mich gern an – in einem ersten Gespräch klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.