Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung in Hockenheim
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV) berate ich zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung und übernehme dieses Amt auch selbst. Ziel ist, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Überblick
Wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein kann
01
Mehrere Erben oder komplexe Nachlässe
02
Schutz von Erben
03
Aufgaben einer Testamentsvollstreckerin
04
Beratung zur Anordnung im Testament
05
Meine Rolle
06
Beratung von Erben
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was bedeutet „zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV)“?
Die Zertifizierung wird von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) nach Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung vergeben.
Wie wird die Testamentsvollstreckerin vergütet?
Die Vergütung kann im Testament geregelt werden. Fehlt eine Regelung, gilt eine angemessene Vergütung. Die Einzelheiten besprechen wir im Beratungsgespräch.
Kann ich eine Testamentsvollstreckung auch nur für einen Teil des Nachlasses anordnen?
Ja, die Testamentsvollstreckung kann auf bestimmte Aufgaben oder Nachlassgegenstände beschränkt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Sie überlegen, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen?
Rufen Sie mich gern an – in einem ersten Gespräch klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.
